Der Ortsverband und der Landschaftsschutz
Geschichte der Unterschutzstellung
1977 - Im Vorentwurf zum Landschaftsplan Frankfurt am Main wird von einem Planungsbüro auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Erhaltung der Streuobstbereiche hingewiesen.
In der im Jahre 1980/81 landesweit durchgeführten Biotopkartierung in Hessen wurde die gesamte Fläche zwischen Mörfelden und Walldorf als schutzwürdiger Biotop (großflächig brachliegende Streuobstbestände mit Magerrasen) ausgewiesen.
14.03.1984 - Von der Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf wurde einstimmig beschlossen ... "geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die ca. 5.000 Obstbäume zwischen den beiden Stadtteilen Mörfelden und Walldorf als 'Streuobstkultur' in ihrer Gesamtheit zu erhalten" ... und entsprechende Festlegungen gemäß dem Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) zu treffen.
18.04.1986 - Der BUND Hessen, OV Mörfelden-Walldorf beantragt die Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteiles "Rödergewann" in der Gemarkung Mörfelden-Walldorf gemäß § 15 HENatG und gleichzeitig die einstweilige Sicherstellung nach § 18 HENatG.
21.10.1986 - Die nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbände Naturschutzbund Deutschland (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz Hessen (BUND) und die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) beantragen die Ausweisung des Streuobstgebiets "Rödergewann" zwischen Mörfelden und Walldorf als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) sowie dessen einstweilige Sicherstellung.
28.08.1989 - Die Obstbaumbestände, sonstigen Bäume, Feldgehölze und Hecken in der "Rödergewann", Gemarkung Mörfelden und Walldorf werden vom Kreisausschuss des Landkreises Groß-Gerau - untere Naturschutzbehörde einstweilig sichergestellt.
Die Biotopkartierung Mörfelden-Walldorf des BUND Hessen OV Mörfelden-Walldorf im Auftrag der Stadt Mörfelden-Walldorf unterstreicht die Schutzwürdigkeit der Streuobstflächen. Der Landschaftsplan für die Stadt Mörfelden-Walldorf von 1992 bezeichnet auf Grundlage der Hessischen Biotopkartierung die "Brachfläche zwischen Mörfelden und Walldorf mit typischen Kleinstrukturen wie Obstgehölzen, Brombeer- und Schlehengebüsch auf Magerrasen" als "biologisch besonders wertvolle Biotope" und schlägt die Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil vor.
Die endgültige Ausweisung von 132 ha Streuobstfläche erfolgte 1994 durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Groß-Gerau.